I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wonach die Leistung von bis zu zehn Überstunden pro Monat mit dem Grundgehalt abgegolten ist, ist wirksam. Sie ist weder überraschend noch intransparent. Sie unterliegt als Hauptleistungsabrede, die nur die Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung betrifft, keiner weiteren Inhaltskontrolle.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022