IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung zu Überstundenklauseln. Sie ist im Ergebnis ein positives Signal für die Arbeitgeber. Allerdings ist unbedingt darauf zu achten, dass die Überstunden nicht zu einer Dauerlösung werden und hierdurch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verletzt werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022