I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Tarifregelung, wonach bei der Erreichung des Schwellenwerts, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag hat, diejenigen Stunden nicht berücksichtigt werden, die auf den genommenen Urlaub anfallen, ist mit § 1 BUrlG unvereinbar.

Letzte redaktionelle Änderung: 30.03.2023