Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Tarifregelung, wonach bei der Erreichung des Schwellenwerts, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag hat, diejenigen Stunden nicht berücksichtigt werden, die auf den genommenen Urlaub anfallen, ist mit § 1 BUrlG unvereinbar.