II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die (erst nach Verkündigung des erstinstanzlichen Urteils einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte) Klägerin war ursprünglich als Lehrerin eingestellt, dann für einige Jahre abgeordnet worden und sodann arbeitsunfähig erkrankt. Mehrere Wiedereingliederungsversuche scheiterten. Nach einem Präventionsgespräch wurde per amtsärztlicher Untersuchung festgestellt, dass mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit als Lehrerin nicht zu rechnen sei und dass die Klägerin nur leichte Tätigkeiten ausüben könne. Die Klägerin bewarb sich daraufhin erfolglos auf verschiedene Stellen, für die sie nach amtsärztlicher Einschätzung geeignet war. Sie begehrte sodann die leidens- und behindertengerechte Beschäftigung in dem Bereich, für den sie sich beworben hatte.