IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Arbeitgeber müssen die Einschränkungen schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung ihres Ermessens berücksichtigen, in Extremfällen kann sogar eine vertragsfremde Beschäftigung geboten sein. Nichtsdestotrotz gibt es Grenzen und sind v.a. im öffentlichen Dienst die allgemeinen Bewerbungsverfahrensgrundsätze zu beachten.