Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass ein Arbeitgeber die für ein Dienstfahrrad anfallenden Leasingraten auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, wenn er zur Gehaltszahlung, z.B. nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums, nicht mehr verpflichtet ist, ist unwirksam.
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