IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Dienstfahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Unternehmen gehen dazu über, zusätzlich oder statt Dienstwagen ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung zu stellen. Der Fall zeigt, dass auch bei der Gestaltung des Überlassungsvertrags für ein Dienstfahrrad Sorgfalt walten sollte, um etwaige "Störfälle" interessengerecht und wirksam zu regeln. Wertvoll für die Praxis ist insofern der Hinweis des Arbeitsgerichts, dass hier das Problem insbesondere in dem voraussetzungslosen Wahlrecht des Arbeitgebers lag. Die Vereinbarung der Rückgabe des Dienstrads an den Arbeitgeber nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums dürfte nach den Urteilsgründen wirksam vereinbart werden können.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.07.2020