IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Gerade in Zeiten der Pandemie haben Lieferdienste Hochkonjunktur, und alle Fahrer benötigen Fahrräder und Mobiltelefone. Die Verpflichtung, diese Arbeitsmittel zu stellen, bedeutet einen erheblichen Aufwand für Arbeitgeber. Es bietet sich daher an, mit den Lieferanten die Einbringung eigener Mittel zu vereinbaren, wobei hierfür ein Ausgleich vereinbart werden muss, wenn die Regelung nicht das Schicksal der in der besprochenen Entscheidung behandelten Regelung teilen will. Diese Variante erscheint aber immer noch praktikabler als die Vorstellung, Arbeitgeber müssten Fahrradflotten und einen Pool von Diensthandys bereithalten.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.07.2021