II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger auf der Grundlage einer Zusatzvereinbarung berechtigt ist, seine Arbeitsleistung im Wesentlichen in seiner Wohnung erbringen zu dürfen.

Die Parteien verbindet seit dem 01.02.2017 ein Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag ist u.a. geregelt:

"… Der Mitarbeiter arbeitet von zu Hause aus (Home-Office). Dem Mitarbeiter ist jedoch bekannt, dass er an verschiedenen Einsatzorten, gegebenenfalls auch über längere Zeiträume hinweg, seine Arbeitsleistung zu verrichten hat. Der Mitarbeiter erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden…"

Parallel wurde eine "Zusatzvereinbarung über Tätigkeit im Home-Office" geschlossen, die regelt, dass der Kläger seine Arbeitsleistung im Wesentlichen in seiner Wohnung erbringt, er jedoch verpflichtet ist, nach Arbeitsbedarf auch in den Unternehmensräumen tätig zu werden. Des Weiteren sieht die Vereinbarung vor, dass sie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann und der Kläger nach Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung in den Unternehmensräumen zu erbringen.