I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Scheidet ein Arbeitnehmer unterjährig aus, ist die für das ganze Jahr vereinbarte Tantieme anteilig zu kürzen; dies gilt selbst dann, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war, vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.08.2023