II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Arbeitgeberin betreibt eine Klinik und unterfiel einem mit ver.di geschlossenen, gekündigten (Mantel-)Tarifvertrag. Die von ihr elektronisch geführten Bruttoentgeltlisten der Arbeitnehmer enthielten die Namen der Arbeitnehmer, deren (Unter-)Dienstart, Angaben zum Grundgehalt, zu verschiedenen Zulagen sowie zu (un-)beständigen Bezügen.

Die Arbeitgeberin gewährte dem Betriebsrat zunächst nur Einsicht in eine anonymisierte Fassung dieser Listen. Der Betriebsrat verlangte daraufhin, dem Betriebsausschuss Einblick in die Bruttoentgeltlisten mit den Klarnamen der Arbeitnehmer zu gewähren. Nur so ließe sich feststellen, nach welchen Grundsätzen die Arbeitgeberin Sonderzahlungen oder Lohnerhöhungen gewähre und ob Arbeitnehmer benachteiligt würden; ggf. betreffe dies das betriebliche Entgeltsystem, bei dessen Änderung er mitzubestimmen habe.