IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das BAG hat die Anforderungen an wirksame Ausschlussfristenregelungen in Arbeitsverträgen im Laufe der Zeit immer weiter verdichtet. Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihre Arbeitsverträge regelmäßig an den aktuellen Stand der Gesetze und der Rechtsprechung anzupassen. Ausschlussfristenregelungen in Arbeitsverträgen, die nach Inkrafttreten des MiLoG geschlossen wurden, sind nach der Rechtsprechung des BAG gemäß § 3 Satz 1 MiLoG insgesamt unwirksam.1) In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass eine Schriftlichkeit erfordernde Ausschlussfristenregelung seit dem 01.10.2016 gegen § 309 Nr. 13 BGB verstößt und daher aus diesem Grund ebenfalls insgesamt unwirksam ist, sofern es sich nicht um einen Altvertrag handelt.