I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei einer arbeitnehmerseitigen fristlosen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Fortbildungskosten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretendem Grund beendet wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.10.2019