II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Nachdem gegen den Arbeitnehmer durch Meldungen von Whistleblowern der Verdacht aufgekommen war, dass er sich unter Verstoß gegen interne Compliancerichtlinien zu mehreren Champions-League-Fußballspielen hatte einladen lassen, beauftragte der Arbeitgeber eine Untersuchung durch eine auf Complianceermittlungen und Unternehmensstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. Im Rahmen der Untersuchung bestätigte sich der Verdacht und der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Die Wirksamkeit der Kündigung wurde rechtskräftig bestätigt.

Die Kanzlei stellte dem Arbeitgeber für die Untersuchungen insgesamt knapp 210.000 Euro in Rechnung, die dieser im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens widerklagend geltend machte. Nachdem das Arbeitsgericht die Widerklage hinsichtlich der Ermittlungskosten noch als unbegründet abgewiesen hatte, gab das LAG ihr teilweise statt.