I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn eine tarifliche Regelung vorsieht, dass sich die Ausbildungsvergütung nach der Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit bemisst.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2021