IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Zugang von Kündigungen ist in der Praxis oftmals problematisch. Arbeitgeber, die den Zugang im Bestreitensfall beweisen müssen, tun gut daran, stets den sichersten Weg zu wählen und die Kündigung - sofern vom Aufwand her vertretbar - mittels eines Boten in den Briefkasten des Empfängers werfen zu lassen, damit der Bote den Zugang erforderlichenfalls bezeugen kann. Das alleine reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss auch der vorangehende Schritt der Kuvertierung der Kündigung unter Zeugen geschehen, damit auch bewiesen werden kann, dass in dem Brief die Kündigung steckte. Der Weg der Kündigung in den Briefumschlag und sodann (unverändert) zur Post muss lückenlos nachgewiesen werden können.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2021