2/1.6 Arbeitsvertragliche Verfallklausel und Mindestlohnansprüche

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

§§ 1, 3 Satz 1 MiLoG; §§ 306, 307 Abs. 1 Satz 2; § 7 Abs. 4 BUrlG

I. LeitsatzEine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den garantierten Mindestlohn erfasst, ist insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.