2/1.1 EU-rechtswidrige Kündigung eines Chefarztes in katholischem Krankenhaus wegen Wiederverheiratung

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des EuGH v. 11.09.2018 - C-68/17

Art. 21 GRCh; Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG; § 9 Abs. 2 AGG

I. LeitsatzEin deutsches Gericht hat die Vorschrift des § 9 Abs. 2 AGG unangewendet zu lassen, wenn sie nicht in Einklang mit Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78 und Art. 21 GRCh ausgelegt werden kann.