Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien führen vor dem ArbG Ulm einen Rechtstreit betreffend Vergütung sowie Forderung der Beklagten auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Das Arbeitsgericht hat mit einem am 07.02.2019 verkündeten Urteil der Klage stattgegeben und die Widerklage der Beklagten abgewiesen. Das Urteil wurde dem Beklagtenvertreter am 21.02.2019 zugestellt. Am 20.03.2019 wurde aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine Berufungsschrift unter Verwendung des Briefbogens seiner Kanzlei an das
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