3/4 Prozesskostenhilfe als rechtsstaatliche Basisgarantie

Autor: Kohte

Prozesskostenhilfe folgt aus der Notwendigkeit gleichen Rechtsschutzes für arme und reiche Parteien.1) Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit ist als eigenständiger Anspruch grundrechtlich verbürgt.2)

In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine solche rechtsstaatliche Basisgarantie besonders dringlich, da hier typischerweise eine deutliche wirtschaftliche Ungleichheit der Parteien vorliegt. Gerade weil ca. 90 % der arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden, sind die meisten Klägerinnen und Kläger in diesem Zeitraum auf Sozialleistungen angewiesen und daher regelmäßig wirtschaftlich der Gegenseite unterlegen.

Bedeutung im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Statistische Auswertungen bestätigen die Bedeutung der Prozesskostenhilfe im arbeitsgerichtlichen Verfahren. In ca. 15 % aller arbeitsgerichtlichen Verfahren wird Prozesskostenhilfe beantragt.

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in erster Instanz

Anlage zum PKH-Antrag