4/8.2.7 Ablehnung des Sachverständigen (§ 406 ZPO)

Autor: Spinner

Zwischenstreit über einen Sachverständigen

Der Zwischenstreit über die Ablehnung eines Sachverständigen gem. § 406 ZPO hat im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine große Bedeutung. Denkbar ist ein solcher Zwischenstreit in Prozessen über eine Kündigungsschutzklage, mit der eine krankheitsbedingte Kündigung angegriffen wird, und für die Beurteilung der Frage der negativen Zukunftsprognose bei Ausspruch der Kündigung ein Sachverständiger zu hören ist, über dessen Person im Vorfeld zwischen den Parteien kein Einvernehmen hergestellt werden kann. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren findet jedoch auch in diesem Fall kein Rechtsmittel statt. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt der Ausschluss eines Rechtsmittels nach § 49 Abs. 3 ArbGG für die Ablehnung eines Sachverständigen entsprechend.30)