6/13.3.5.2 Kurzarbeit statt betriebsbedingter Kündigungen

Autor: Weyand

Darüberhinausgehend wird über die Frage gestritten, ob Kurzarbeit ein geeignetes Mittel zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen ist, ob also der Arbeitgeber verpflichtet ist, vor dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen Kurzarbeit als milderes Mittel einzusetzen.

Mit dem "dringenden betrieblichen Erfordernis", das der Gesetzgeber zur Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigungen macht, wird der Rechtsgedanke des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Kündigungsrecht festgeschrieben, so dass vor dem Ausspruch von Kündigungen an den vorrangigen Einsatz milderer Mittel gedacht werden muss. Die Antwort auf diese Frage muss jedoch im Rahmen des Kündigungsrechts gesucht werden und kann deshalb im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen.

Letzte redaktionelle Änderung: 23.06.2022