7/12.4 Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs

Autor: Sadtler

Der Wiedereinstellungsanspruch zielt auf den Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags bzw. auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen. Ziel ist die Annahme des Angebots des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, die auch zurückwirken kann.34)

Antrag

Der Antrag auf Wiedereinstellung muss daher auf die Verurteilung des Arbeitgebers zur Abgabe einer Willenserklärung i.S.d. § 894 ZPO zielen und kann mit der Kündigungsschutzklage als Hilfsantrag für den Fall, dass die Kündigung wirksam ist, verbunden werden. Er kann aber auch als eigenständiger Antrag geltend gemacht werden.35) Jedenfalls muss er - ebenso wie der Antrag auf Weiterbeschäftigung (vgl. Teil 7/11.4.1) - die begehrte Leistung . Gab es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und/oder sind die Arbeitsbedingungen unklar, müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen (Tätigkeitsbezeichnung, Arbeitszeitumfang, Arbeitsort, Vergütung) im Antrag enthalten sein. Hat der Arbeitnehmer zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten, muss die Rückzahlung Zug um Zug vorgesehen sein.