7/2.5.1.3 Sonstige Pflichten im Rahmen der Abwicklung

Autoren: Schneider/Sobbe

Mit der Beendigung des Arbeitsvertrags entsteht zwischen den Parteien ein Abwicklungsverhältnis, das mit den Abwicklungsfolgen und nachvertraglichen Pflichten verbunden ist, die üblicherweise mit jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einhergehen.

Freistellung zur Arbeitssuche

So hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach § 629 BGB eine angemessene Zeit für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu gewähren. Der Freistellungsanspruch entsteht zwar nach dem Wortlaut des § 629 BGB nur mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass damit auch die Fälle einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrags erfasst werden.29) Die Formulierung "zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses" kann auch einen Besuch bei der Agentur für Arbeit einschließen.30) Daneben legt § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III dem Arbeitgeber im Sinne einer Sollvorschrift nahe, den Arbeitnehmer zum Zweck der Arbeitslosmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III freizustellen und ihm die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Zeugnis und Arbeitspapiere