7/2.5.1.2 Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers

Autoren: Schneider/Sobbe

Rechtsgrundlagen für Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann über die eigentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus weitreichende - insbesondere finanzielle - Folgen für die Arbeitnehmer haben. Zuweilen ist sich der Arbeitnehmer aufgrund der komplexen Gesetzeslage der Konsequenzen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags nur unzureichend bewusst. Aus der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB, die auch Vermögensinteressen des Arbeitnehmers einschließen, können sich deshalb Informations- und Aufklärungspflichten hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen ergeben, die der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer hat.6) Daneben sind dem Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III Informations- und Mitwirkungspflichten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf eine rasche Vermittlung des Arbeitnehmers in ein neues Arbeitsverhältnis auferlegt. Hierzu zählen insbesondere die Information über die Notwendigkeit, selbst bei der Suche nach einer Beschäftigung aktiv zu werden, sowie über die Verpflichtung, sich gem. § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig arbeitssuchend zu melden.