9/7.4 Versorgungskapital anstelle von Renten

Autor: Metz

Die Arbeitgeber haben erkannt, dass lebenslange Renten zu hohen finanziellen Risiken führen, die nur sehr schwer kalkulierbar sind. Um den Finanzierungsbedarf zu begrenzen, wurden zahlreiche ältere Versorgungsordnungen abgeändert und Versorgungswerke für den Neuzugang geschlossen.

Soweit Arbeitgeber überhaupt noch neue schaffen, sehen diese anstelle der bisherigen lebenslangen Renten ein Versorgungskapital vor. Dieses ergibt sich zumeist aus der Summe der jährlich entstehenden Kapitalbausteine, die sich aus der Multiplikation eines bestimmten Versorgungsbeitrags der persönlichen Verdienstrelation und einem Altersfaktor ergeben.

Schwer nachvollziehbare Berechnung

Im Gegensatz zur einfachen Rentenzusage ist die Berechnung des entstehenden Versorgungskapitals für die Arbeitnehmer nur sehr schwer nachvollziehbar, insbesondere wenn dafür im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein bestimmter Zinssatz zugesagt wird, wie das nachfolgende Beispiel eines internationalen Konzerns zeigt. Dabei wird zunächst die bisherige Zusage abgerechnet und ein sogenannter Initialbaustein mit folgendem Wortlaut gebildet:

Beispiel