10/9.1 Verwaltungsverfahren

Autor: Schäfer

Gemäß § 64 Abs. 1 SGB X werden für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch (SGB X) keine Gebühren und Auslagen erhoben (Kostenfreiheit).

Letzte redaktionelle Änderung: 24.02.2022