11/8.1 Eigenanteil

Autor: Gröne

Grundsätzlich haben die Pflegebedürftigen daneben für die Pflege einen einrichtungsspezifischen Eigenanteil zu zahlen.

Für den pflegebedingten Aufwand ist mit dem PSG II ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand festgeschrieben worden. Dadurch soll erreicht werden, dass alle Bewohner eines Heims unabhängig von ihrem Pflegegrad den gleichen Betrag bezahlen. Letztlich finanzieren Heimbewohner mit niedrigeren Pflegegraden auch die Bewohner mit höheren Pflegegraden mit. Gegenüber der früheren Heimfinanzierung zahlen die Pflegepersonen mit höheren Pflegegraden heute im Verhältnis weniger als die mit geringeren Pflegegraden.