2/17.1 Einleitung

Autor: Klatt

Durch das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 29.12.20031) wurde als wesentlicher Teil durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen, die im SGB II geregelt ist.

Gemäß § 7 SGB II sind anspruchsberechtigt alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben2) (erwerbsfähige Leistungsberechtigte, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II), soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.