4/4.2 Pflicht des Arbeitgebers zur Führung von Lohnunterlagen

Autor: Klatt

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers zählt es, für jeden seiner Arbeitnehmer Lohnunterlagen zu führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist. So sind auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung, den sogenannten Mini-Jobs, eingestellt sind, Lohnunterlagen zu führen. Nicht zulässig sind Sammellohnkonten.