9/9.1 Zielsetzung des BTHG; gestuftes Inkrafttreten

Autor: Senger-Sparenberg

Mit Wirkung zum 30.12.2016 bzw. 01.01.2017 ist die erste Reformstufe des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) in Kraft getreten.1)

Der Gesetzgeber hat das BTHG erlassen, um wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu erzielen und zugleich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention,2) welche am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, umzusetzen.

Das BTHG ist als Artikelgesetz erlassen worden und umfasst 241 Regelungsvorschriften. Das Gesetz tritt in einer Abfolge von vier Reformstufen in Kraft, die bis einschließlich 2023 vollständig gesetzgeberisch erfasst und umgesetzt werden sollen.