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LAG Nürnberg - Beschluss vom 03.01.1989 (8 Ta 134/88)

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

I. Im Ausgangsverfahren hatte dar Kläger die Feststellung begehrt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 12.08.1988, zugegangen am 13.08.1988, nicht aufgelöst [...]