Die Kläger sind Eheleute. Sie werden beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 1993 bezogen der Kläger als kaufmännischer Angestellter und die Klägerin als Substitutin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Darüber hinaus sind dem Kläger Lohnersatzleistungen in Form von Konkursausfallgeld zugeflossen. In den Jahren 1990 bis 1993 absolvierte der Kläger einen Bilanzbuchhalterlehrgang beim Berufsförderungswerk des Saarlandes.
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