SG Bremen - Urteil vom 26.09.2005
S 3 VG 49/03
Normen:
BVG § 45 ; OEG § 2 Abs. 1 ;

Anspruch auf Gewaltopferversorgung, Versagung der Leistung wegen Unbilligkeit, Mitverursachung durch Geschädigten bei einer Familienfehde

SG Bremen, Urteil vom 26.09.2005 - Aktenzeichen S 3 VG 49/03

DRsp Nr. 2008/9185

Anspruch auf Gewaltopferversorgung, Versagung der Leistung wegen Unbilligkeit, Mitverursachung durch Geschädigten bei einer Familienfehde