Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, Berechnung bei einer Bedarfsgemeinschaft
SG Konstanz, Urteil vom 26.07.2005 - Aktenzeichen S 9 AS 851/05
DRsp Nr. 2008/17154
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, Berechnung bei einer Bedarfsgemeinschaft
Bei der Berechnung des Zuschlags nach § 24 Abs. 2 SGB II ist die Summe des in der Bedarfsgemeinschaft bezogenen Arbeitslosengeldes heranzuziehen, wenn mehrere Mitglieder innerhalb der Vorfrist des § 24 Abs. 1 SGB II Arbeitslosengeld bezogen haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]