Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
SG Detmold, Urteil vom 12.08.2008 - Aktenzeichen S 20 (2) RJ 103/04
DRsp Nr. 2008/20622
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Der Rentenversicherungsträger ist zur Benennung einer Verweisungstätigkeit auch für den Fall des lediglich Angelernten verpflichtet, da nur auf diese Weise überprüft werden kann, ob eine Verweisung auf ungelernte Tätigkeiten von nur ganz geringem qualitativen Wert ausgeschlossen ist (hier zur Verweisbarkeit eines angelernten Buchbinders und Prägers). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]