FG Saarland - Urteil vom 23.10.2013
2 K 1154/13
Normen:
EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; EStG § 52 Abs. 40 S. 8; SchwbG § 4; SGB IX § 69;

Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind ungeachtet der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erst nach Überschreitung der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG genannten Altersgrenze

FG Saarland, Urteil vom 23.10.2013 - Aktenzeichen 2 K 1154/13

DRsp Nr. 2014/3698

Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind ungeachtet der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erst nach Überschreitung der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG genannten Altersgrenze

1. Der im Schwerbehindertenausweis festgestellte Grad der Behinderung spricht für oder gegen die Ursächlichkeit der Behinderung für eine fehlende Erwerbstätigkeit des Kindes. 2. Wurde der Schwerbehindertenausweis erst nach Überschreiten der Altersgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (früher: 27. Lebensjahr; jetzt: 25. Lebensjahr) erstellt, so sagt das Ausstellungsdatum nichts darüber aus, ob die Behinderung des Kindes wie für den Kindergeldanspruch erforderlich vor oder erst nach Erreichen der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG aufgeführten Altersgrenze eingetreten ist. Der Nachweis des Eintritts der Behinderung des Kindes vor Erreichen der Altersgrenze kann daher durch anderweitige Unterlagen erbracht werden.

Der Bescheid vom 3. April 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Mai 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kindergeld für ihren Sohn G zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Normenkette: