OLG Oldenburg - Urteil vom 02.11.2017
14 U 21/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 675 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; AO § 227;
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 02.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 3338/15

Haftung des Steuerberaters hinsichtlich der Folgen einer Änderung von Feststellungsbescheiden

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2017 - Aktenzeichen 14 U 21/17

DRsp Nr. 2018/16430

Haftung des Steuerberaters hinsichtlich der Folgen einer Änderung von Feststellungsbescheiden

Ein mit der ständigen Beratung in steuerlichen Angelegenheiten beauftragter Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass es infolge der Änderung von Feststellungsbescheiden zu einer verzinslichen Einkommensteuernachzahlung kommen und dass diese evtl. Zinslast durch Vorauszahlungen an das Finanzamt verringert werden kann.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Februar 2017 verkündet Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.864,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 3 % die Klägerin und zu 97 % der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 675 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; AO § 227;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberaterleistungen in Anspruch.

Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.