1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 16.04.2015, Az.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Insolvenzschuldner XXX sämtlichen Schaden zu ersetzen, der diesem aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzungen hinsichtlich des Mandats des Beklagten mit dem Insolvenzschuldner XXX im Zusammenhang mit der Beendigung des streitgegenständlichen Franchisevertrages entstanden ist, sofern der Schaden nicht anderweitig ersetzt wird.
Im übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers zu 2 wird zurückgewiesen.
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