OLG Thüringen - Urteil vom 24.05.2017
7 U 369/15
Normen:
BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 16.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 396/14

Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem AnwaltsvertragUmwandlung eines Befreiungsanspruchs in einen ZahlungsanspruchBefreiung von einer Forderung

OLG Thüringen, Urteil vom 24.05.2017 - Aktenzeichen 7 U 369/15

DRsp Nr. 2020/1425

Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag Umwandlung eines Befreiungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch Befreiung von einer Forderung

1. Die Umwandlung eines Befreiungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch setzt voraus, dass der Kläger tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist, die Forderung mithin tatsächlich erfüllen muss. 2. Derjenige, der Befreiung von der Forderung verlangt, hält deren Beseitigung noch für möglich, den Anspruch des Dritten also für nicht endgültig gesichert. 3. In einem solchen Fall ist Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht zu erheben.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 16.04.2015, Az. 3 O 396/14, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Insolvenzschuldner XXX sämtlichen Schaden zu ersetzen, der diesem aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzungen hinsichtlich des Mandats des Beklagten mit dem Insolvenzschuldner XXX im Zusammenhang mit der Beendigung des streitgegenständlichen Franchisevertrages entstanden ist, sofern der Schaden nicht anderweitig ersetzt wird.

Im übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers zu 2 wird zurückgewiesen.