II. Beschlussverfahren

Nr.

Verfahrensgegenstand

1.

Betriebsänderung/Personalabbau

1.1

Realisierung des Verhandlungsanspruchs: Ausgehend vom Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG wird ggf. unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, z.B. Inhalt und Bedeutung der Regelungsfrage, eine Erhöhung bzw. ein Abschlag vorgenommen.

1.2

Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung: Ausgehend von II. Nr. 1.1 erfolgt eine Erhöhung nach der Staffelung von II. Nr. 14.7.

2.

Betriebsratswahl

2.1

Bestellung des Wahlvorstands:

Ausgehend vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG kann abhängig vom Gegenstand des Mitbestimmungsrechts und der Bedeutung des Einzelfalls sowie des Aufwands eine Herauf- oder Herabsetzung erfolgen; bei zusätzlichem Streit über die Größe des Wahlvorstands bzw. Einzelpersonen: Erhöhung jeweils um 1/2 Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG.

2.2

Maßnahmen innerhalb des Wahlverfahrens (incl. einstweilige Verfügungen) z.B.:

— Abbruch der Wahl: 1/2 Wert der Wahlanfechtung (siehe II. Nr. 2.3).

— Zurverfügungstellung von Unterlagen (auch Herausgabe der Wählerlisten): 1/2 Hilfswert von § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG.

2.3

Wahlanfechtung (incl. Prüfung der Nichtigkeit der Wahl):

ausgehend vom doppelten Hilfswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, Steigerung nach der Staffel gem. § 9 BetrVG mit jeweils 1/2 Hilfswert.

3.

Betriebsvereinbarung