Außergerichtliches Tätigwerden des Rechtsanwalts

5/2.1.1 Beratung und Gutachten

Beispiel 1

Ein Arbeitnehmer teilt mit, sein Arbeitgeber beabsichtige, das Unternehmen umzustrukturieren und seine Tätigkeit zukünftig außer Haus durchführen zu lassen. Man habe ihm signalisiert, er könne mit einer entsprechenden Abfindung rechnen, wenn er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sei. Er will wissen, wie er sich seinem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll.

Beispiel 2

Der Rechtsanwalt wird damit beauftragt, die Erhöhung einer monatlich bezahlten Betriebsrente durchzusetzen.

In Beispiel 1 wünscht der Mandant zunächst wohl nur einen Rat und keine Vertretung durch den Rechtsanwalt, denn er möchte anstehende Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber selbst führen. Dem Mandanten kann möglicherweise mit einer Beratung oder einem Gutachten geholfen werden. In diesem Fall muss zwischen Rechtsanwalt und Mandant geklärt werden, ob das Mandat in den Grenzen einer Erstberatung bearbeitet werden kann oder ob die vom Mandanten gestellten Fragen erst nach einer weitergehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage beantwortet werden können.

Bei Beispiel 2 gilt es zu besprechen, ob der Mandant selbst beispielsweise den einfachen Inflationsausgleich oder die Gleichbehandlung einfordern will oder ob ein differenziertes Vorgehen nach § 16 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes gewünscht wird.

5/2.1.1.1 Vergütungsvereinbarung