1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Regelung eines Mitgliedstaats betreffend die Ausnutzung seiner Quoten - Erteilung von Lizenzen - Zusammensetzung der Besatzungen von in diesem Staat registrierten Schiffen - Mindestanteil von Angehörigen der Gemeinschaft - Erfordernis der Entrichtung von Beitragen zum nationalen Sozialversicherungssystem - Zulässigkeit - Erfordernis eines Wohnsitzes an Land in dem betreffenden Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Befugnis der einzelnen, sich vor dem nationalen Gericht auf die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu berufen
EuGH, Urteil vom 14.12.1989 - Aktenzeichen Rs C-3/87
DRsp Nr. 1995/13
1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Regelung eines Mitgliedstaats betreffend die Ausnutzung seiner Quoten - Erteilung von Lizenzen - Zusammensetzung der Besatzungen von in diesem Staat registrierten Schiffen - Mindestanteil von Angehörigen der Gemeinschaft - Erfordernis der Entrichtung von Beitragen zum nationalen Sozialversicherungssystem - Zulässigkeit - Erfordernis eines Wohnsitzes an Land in dem betreffenden Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Befugnis der einzelnen, sich vor dem nationalen Gericht auf die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu berufen
(The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Agegate Ltd)
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