EWG-Vertrag Art. 51, Art. 177 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1, Art. 76 ; Verordnung (EWG) Nr. 374/72; Verordnung (EWG) Nr. 1660/85 Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b Ziffer i;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1989, 4553 (Dammer)
NZA 1991, 286
Vorinstanzen:
Arbeidsrechtbank Antwerpen,
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen
EuGH, Urteil vom 14.12.1989 - Aktenzeichen Rs C-168/88
DRsp Nr. 2000/4436
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen
(Theo Dammer gegen VZW Securex und Rijksdienst voor Kinderbijslag voor Werknemers)1. Aus Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung Nr.1408/71 folgt, daß eine Kumulierung von Leistungen nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Person gleichzeitig Anspruch auf zwei verschiedene Familienleistungen hat, sondern auch dann, wenn - wie etwa im Fall beider Elternteile - zwei verschiedenen Personen Ansprüche auf derartige Leistungen für ein und dasselbe Kind zustehen.
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