Die Parteien streiten über ein 13. Monatsgehalt.
Der Beklagte betreibt als eingetragener Verein Bildungsmaßnahmen. Der Kläger ist seit dem 1. Januar 1987 bei ihm auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28. März 1990 als pädagogischer Mitarbeiter beschäftigt. In Ziffer 9 dieses Vertrages ist folgendes vereinbart:
"9.13. Gehalt
Der Arbeitnehmer erhält ein 13. Gehalt im Dezember, das 100 % des Dezembergehaltes beträgt, sofern das Arbeitsverhältnis am 31.12. des laufenden Jahres besteht.
Ist das Arbeitsverhältnis erst im Laufe des Jahres begründet worden, so erhält der Arbeitnehmer für jeden Kalendertag der Beschäftigung 1/360 des Dezembergehaltes.
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