Autor: Schrader |
Personalberater muss Schadensersatz zahlen
Besprechung zum Urt. des OLG Frankfurt am Main v. 08.05.2014 -
I. Leitsätze
Ein Personalberater verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht, wenn er einer Bewerberin mitteilt, dass sie wegen ihres Geschlechts nicht eingestellt wurde. Er macht sich dadurch schadensersatzpflichtig.
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