2/1.6 Zu § 15 Abs. 2 AGG

Autor: Schrader

Personalberater muss Schadensersatz zahlen

Besprechung zum Urt. des OLG Frankfurt am Main v. 08.05.2014 - 16 U 175/13

I. LeitsätzeEin Personalberater verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht, wenn er einer Bewerberin mitteilt, dass sie wegen ihres Geschlechts nicht eingestellt wurde. Er macht sich dadurch schadensersatzpflichtig.