2/1.7 Zu § 626 BGB

Autor: Kolmhuber

Fristlose Kündigung bei Straftaten in der Freistellungsphase

Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 20.05.2014 - 2 Sa 410/14

I. LeitsätzeBei Altersteilzeit im Blockmodell besteht das Arbeitsverhältnis auch in der Freistellungsphase mit beiderseitigen Pflichten weiter. Einem Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts kann fristlos gekündigt werden, wenn er in dieser Zeit Straftaten begeht.