Autor: Kolmhuber |
Fristlose Kündigung bei Straftaten in der Freistellungsphase
Besprechung zum Urt. des LAG Schleswig-Holstein v. 20.05.2014 -
I. Leitsätze
Bei Altersteilzeit im Blockmodell besteht das Arbeitsverhältnis auch in der Freistellungsphase mit beiderseitigen Pflichten weiter. Einem Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts kann fristlos gekündigt werden, wenn er in dieser Zeit Straftaten begeht.
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