2/7 Erhöhung der Ausgleichsabgabe durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Von der (Fach-)Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Bundestag am 20.04.2023 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verabschiedet, mit dem mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit gebracht und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit gehalten werden sollen. Im Mittelpunkt der Regelungen stehen höhere Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung behinderter Menschen nicht bzw. nicht vollständig nachkommen. Das Gesetz wird - nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrats - zum 01.01.2024 in Kraft treten.