Autor: Weyand |
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen genießen in einem Arbeitsverhältnis besondere Rechte, um die Nachteile auszugleichen, die durch die Schwerbehinderung entstehen. Die Rechtsgrundlage dieses Sonderrechts findet sich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (
Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist nach §
140 Euro je monatlich unbesetztem Pflichtarbeitsplatz, wenn ein Arbeitgeber mit bis zu 39 Mitarbeitenden nicht mindestens einen Schwerbehinderten beschäftigt; |
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