Autor: Weyand |
Einzelheiten über das Verfahren zur Ausstellung der AU-Bescheinigung regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, erlassen wurde. Der G-BA besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Das Gremium - seine gesetzliche Grundlage findet sich in §
Mit Wirkung vom 07.12.2023 hat der G-BA die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dahin gehend verändert, dass eine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt - sofern eine Videosprechstunde nicht möglich ist - auch auf telefonischem Weg bis zur Dauer von fünf Kalendertagen festgestellt und bescheinigt werden kann, wenn
der Patient/die Patientin dem Arzt bereits bekannt ist und |
keine schwere Symptomatik vorliegt. |
Den entsprechenden Beschluss und seine Begründung hat der G-BA jetzt virtuell zugänglich gemacht.1)
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